Hinweis zum elektronischen Aufenthaltstitel

25.01.2023

Um eine schnellere Bearbeitung zu ermöglichen, werden Antragsteller gebeten, übersetzte Ausweisdokumente mitzubringen.

Zur Beantragung eines elektronischen Aufenthaltstitels benötigen geflüchtete, ukrainische Personen, die sich lediglich mit kyrillisch geschriebenen Ausweisdokumenten ausweisen können, eine schriftliche Übersetzung. Um eine vereinfachte und schnellere Bearbeitung zu ermöglichen, bittet die Ausländerbehörde die Antragsteller um eine durch ein anerkanntes Übersetzungs- und Dolmetscherbüro durchgeführte Übersetzung.

Des Weiteren sollten alle Antragsteller von persönlichen Vorsprachen ohne einen vorab vereinbarten Termin absehen und auf wiederholtes Nachfragen bezüglich des Bearbeitungsstandes verzichten. Aufgrund der hohen Zahl an Antragstellungen kommt es momentan ohnehin zu Verzögerungen im Bearbeitungsprozess. Es wird um Verständnis und um Geduld gebeten. Die zuständigen Sachbearbeiter informieren aktiv, sobald sich am Bearbeitungsstatus der Antragsteller etwas ändert.

Weitere Informationen hierzu gibt es im Fragen-Antwort-Katalog.