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Wer in der Bundesrepublik Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, benötigt hierfür in aller Regel eine Fahrerlaubnis.
HINWEISE:
Anträge auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis können vorläufig auch per Post eingereicht werden. Bitte kein Bargeld übersenden, im Rahmen der Antragsbearbeitung erhalten Sie eine Kostenfestsetzung zur Überweisung. Die Fahrerlaubnisbehörde weist darauf hin, dass die Bearbeitung nur möglich ist, wenn die Unterlagen vollständig eingereicht werden und alle Unterschriften (auch die der Erziehungsberechtigten) vorhanden sind.
WEITERE INFORMATIONEN:
Besucheradresse:
Straße des Friedens 9 a
04720 Döbeln
Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Telefon: 03731 799-1454
Fax: 03731 799-1336
service-fahrerlaubnisbehoerde[at]landkreis-mittelsachsen.de
Den Antrag müssen Sie persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen.
Aktuell ist auch eine postalische Antragstellung möglich.
In Einzelfällen sind Änderungen möglich!
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.