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Für Entscheidungen zum Ausländer- und Asylrecht ist der Stabsbereich Ausländer- und Asylrecht zuständig. Dazu gehören unter anderem die Erteilung/Verlängerung von Aufenthaltstiteln, die Zustimmung/Ablehnung von Visa-Anträgen sowie die Entgegennahme und Prüfung von Verpflichtungserklärungen. Der Bereich ist außerdem Ansprechpartner für aufenthaltsrechtliche Belange der Angehörigen von EU-Staaten und für alle Fragen rund um das Aufenthaltsrecht, der sich rechtmäßig aufhaltenden nichtdeutschen Staatsangehörigen. Zu den weiteren Aufgaben zählen die Ausstellung von deutschen Passersatzpapieren und die Anordnung aufenthaltsbeendender Maßnahmen sowie die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens. Der Bereich ist ebenso zuständig für Spätaussiedler und Vertriebene nach Bundesvertriebenengesetz.
Ab 2. Mai 2024 werden unter 03731 799-3600 alle Fragen zu Ausländer- und Asylangelegenheiten, Asylbewerberleistungen sowie Integration beantwortet.
Hotline-Zeiten:
Montag: 08:30 – 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr